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V. Hilfe bei Sprach- und Hörgeschädigten
Sprach- und Hörgeschädigte können nicht auf das Telefon zur Alarmierung in Notsituationen zurückgreifen. Hierfür wurde das sogenannte "Notruf-Fax" ins Leben gerufen. Die Leitstellen der Polizei und Rettungsdienst/Feuerwehr können so in allen Notsituationen von zu Hause aus alarmiert werden.
Wenn Sie jemanden in Ihrem Familien- oder Bekanntenkreis haben der hierdurch besser Hilfe alarmieren kann, so können Sie es der Person ausdrucken und zur Verfügung stellen.
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Angaben sind ohne Gewähr - Es besteht die Möglichkeit
von Irrtümern oder Tippfehlern - Beachten Sie
Hinweise und Anweisungen der Polizei und der Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen NRW - Diese Veröffentlichung
dient nur zur Unterstützung für Bürger/Interessenten der LG Pingsheim und stellt keine rechtsverbindliche Information oder Anweisung dar. |
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